Zum Umgang mit Schulbüchern
Da es am Ende des Schuljahres häufig Diskussionen über die Beschädigung und Erstattung von Büchern gibt, haben wir uns im Kollegium auf folgende Regelung geeinigt, die auch ananderen Schulen üblich ist:
Bei der Bücherausgabe zu Beginn des Schuljahres notieren wir uns bereits vorhandene Beschädigungen der Bücher, so dass nachvollziehbar ist, von wem die Bücher beschädigt wurden. Wir weisen auch die Kinder auf einen sorgsamen Umgang hin.
Sollte sich bis zum Ende des Jahres dennoch ein Schadensfall ergeben haben, so entstehen folgende Kosten:
- für ein neues Buch: | 100% des Preises muss ersetzt werden |
- für ein Buch, das ein Jahr im Gebrauch ist: | 75 % des Preises müssen ersetzt werden |
- für ein Buch, das zwei Jahre im Gebrauch ist: | 50 % des Preises müssen ersetzt werden |
- für ein Buch, das drei Jahre im Gebrauch ist: | 25 % des Preises müssen ersetzt werden |
Bücher, die bereits vierJahre und länger im Gebrauch sind, müssen nicht ersetzt werden.
(Christine Tell, Rektorin)



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